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Abwasserentsorgung -
hoheitliche Aufgabe der Stadt Schönebeck

 

Die Stadt Schönebeck hat gemäß
§ 151 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser einschließlich des in Hauskläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflußlosen Gruben gesammelten Abwassers zu beseitigen.
Die Stadt Schönebeck bedient sich zur Erfüllung dieser Pflicht gemäß § 151 Abs. 7 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt der Abwasserentsorgung Schönebeck GmbH (AbS GmbH).
Die AbS GmbH ist als gemischtwirtschaftliches Unternehmen zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben gegründet worden.
Die hoheitliche Verantwortung der Stadt Schönebeck bleibt davon unberührt.

Unternehmenscharakteristik der AbS GmbH

  Die Abwasserentsorgung Schönebeck GmbH (AbS GmbH) ist ein Unternehmen der Stadt Schönebeck und der OEWA Wasser und Abwasser GmbH Leipzig,
wobei die Stadt 51 % und die OEWA GmbH 49 % Anteile am Stammkapital halten.

Die AbS GmbH wurde am 16.12.1993 gegründet und nahm am 01.09.1996 ihre Geschäftstätigkeit auf.



OEWA-Logo

Grundlage der Abwasserbeseitigung -
das Kooperationsmodell

 

Die Grundlage der Abwasserbeseitigung in der Stadt Schönebeck und des Umlandes bilden die Verträge des Kooperationsmodells zwischen der

Stadt Schönebeck und der AbS GmbH
und der
AbS GmbH und der OEWA GmbH

sowie die Einleitverträge zwischen der
AbS GmbH und den Verbänden
Trink- und Abwasserverband Börde,
Eigenbetrieb Schmutzwasser der Gemeinde Bördeland
und
Eigenbetrieb "Wasser und Abwasser" Gommern.

Die vorgenannten Verträge bedurften der kommunalrechtlichen Genehmigung durch das RP MD und durch die unteren Kommunalaufsichten der Landkreise.
Unter mehreren Anbietern hat die Stadt Schönebeck die OEWA GmbH als ihren Partner gewählt, mit dem sie die anspruchsvolle Aufgabe der Abwasserentsorgung für mindestens die nächsten 30 Jahre wahrnehmen wird.
Nach 5 Jahren Verhandlungen zwischen den Partnern und den Aufsichtsbehörden wurde die kommunalrechtliche Genehmigung erteilt.